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Information zur Vermietung dieser Wohnung.

Die Vermietung dieser Wohnung erfolgt im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben der Stadt Wien.

1. Touristische Kurzzeitvermietung
Die Wohnung steht maximal 90 Tage pro Kalenderjahr für tageweise touristische Kurzzeitvermietung zur Verfügung.
Diese Vermietung richtet sich ausschließlich an Personen, die sich vorübergehend zu touristischen Zwecken

in der Stadt aufhalten.

2. Wohnen auf Zeit (nicht-touristische Nutzung)

In der restlichen Zeit des Jahres, wird die Wohnung ausschließlich im Rahmen von "Wohnen auf Zeit" vermietet.

Die Mindestmietdauer beträgt 32 Tage, die Höchstmietdauer 6 Monate.
Diese Form der Vermietung richtet sich insbesondere an Geschäftsreisende, ProjektmitarbeiterInnen oder Personen mit einem vorübergehenden berufsbedingten Wohnortwechsel.

Wichtiger Hinweis:
Bei einer Vermietung im Rahmen von "Wohnen auf Zeit" ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung unmittelbar nach Einzug als Zweitwohnsitz beim zuständigen Meldeamt anzumelden.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Buchungsanfrage

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